*Teilnahmebestätigung & Fehlstunden
Lasst euch für die Dauer der KSR Vollversammlung von eurer Schulleitung freistellen, soweit keine anderen Regeln an eurer Schule gelten. Fehlzeiten, die SV-bedingt sind, dürfen, sofern diese entschuldigt bzw. von der Schulleitung genehmigt worden sind, nach § 12 der SV-Verordnung nicht in das Zeugnis eingetragen werden. Diese Regel gilt jedoch nicht, wenn ihr eine Klausur schreibt. In diesem Fall müsst ihr für Vertretung sorgen. Im Anschluss an die Vollversammlung erhaltet ihr eine Teilnahmebestätigung.