Im Rahmen von Artikel 56, Absatz 4 der hessischen Landesverfassung soll der Kreisschülerrat dazu beitragen, jungen Menschen den Wert ehrenamtlichen Engagements in Form von politischer Partizipation deutlich zu machen. Schülerinnen und Schüler sollen darüber hinaus erkennen, dass ihre Stimme einen Wert besitzt und es sich lohnt, von den demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen.